NOTARIELLE HANDLUNGEN

Unser Notariat erbringt natürlichen und juristischen Personen notarielle Dienstleistungen nach Maßgabe der Gesetzgebung der Russischen Föderation. In unserem Büro, das sich gleich neben den Metro-Stationen „Wystawotschnaja“ und „Meshdunarodnaja“ befindet, bieten wir Ihnen notarielle Dienstleistungen aller Art an.

RECHTSGESCHÄFTE

In unserem Notariat können Sie Rechtsgeschäfte aller Art abschließen, die durch geltende Gesetze vorgesehen sind, dies gilt auch für Geschäfte, die sich auf Immobilien in der Stadt Moskau beziehen, solche Rechtsgeschäfte, wie:

Mehrseitige Rechtsgeschäfte
 

1. Verträge
 

1.1. Immobilienveräußerungsverträge
• Immobilienkauf
• Immobilienschenkung
• Immobilientausch
• Rente und lebenslänglicher Unterhalt
1.2. Vertrag über unentgeltliche Nutzung
1.3. Pfand
• Immobiliarpfand (Hypothek)
• Mobiliarpfand
1.4. Vorvertrag (mit oder ohne Vorleistung)
1.5. Verträge zur Abtretung oder Verpfändung von GmbH-Anteilen
1.6. Ehevertrag
1.7. Darlehensvertrag
u.a.m.
 

2. Vereinbarungen
 

2.1. Unterhaltsvereinbarung
2.2. Vermögensauseinandersetzung zwischen den Eheleuten
2.3. Erbeinigung
u.a.m.
 

Einseitige Rechtsgeschäfte
 

1. Zustimmungen
 

1.1. Согласие на выезд ребенка за границу
1.2. Zustimmung des anderen Ehegatten zu Rechtsgeschäften
1.3. Zustimmung zur Anmeldung eines Wohnsitzes
u.a.m.
 

2. Verzichte
 

2.1. Verzicht auf die Teilnahme an der Privatisierung
2.2. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
u.a.m.
 

3. Testamente
 

4. Verfügungen über Testamentswiderruf
 

5. Vollmachten
 

5.1. Verfügungsvollmacht für ein Kraftfahrzeug
5.2. Vollmacht zur Interessenvertretung vor Behörden
5.3. Vollmacht für die Privatisierung
5.4. Vollmacht zur Verfügung über Bankguthaben , Nutzung eines Bankschließfaches
5.5. Prozessvollmacht
5.6. Vollmacht zum Empfang von Zustellungen
5.7. Vollmacht zur Nachlassabwicklung
5.8. Vollmachten für Einzelunternehmer und juristische Personen
5.9. Vollmacht zur Verfügung über das Gesamtvermögen („Generalvollmacht“) u.a.m.

 

6. Verpflichtungen
 

6.1. Zum Schadenersatz bei Verkehrsunfall
6.2. Zur Verfügung über das Mutterkapital

ÜBERGABE VON ANTRÄGEN NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN

Lt. Art. 86 der Grundlagen der Gesetzgebung der RF über das Notariat übergibt der Notar die Anträge der Bürger und juristischer Personen an andere Bürger und juristische Personen.

Meistenfalls ist die Übergabe eines Antrages in der Notarpraxis mit Immobilienveräußerung verbunden (Art. 250 des ZGB RF – Benachrichtigung des Miteigentümers über die Absicht, den Anteil am Gesamteigentum zu verkaufen).

Genauso übergibt der Notar die Anträge bei der Beurkundung der Veräußerung bzw. des Erwerbs von GmbH-Anteilen:

- übermittelt den Antrag auf staatliche Registrierung des Erlöschens (Entstehens) des Eigentumsrechts auf den Anteil an das Steueramt;
- übergibt die Benachrichtigung über das abgeschlossene Geschäft, über das Erlöschen (Entstehen) des Eigentumsrechts auf den Anteil.

ABWICKLUNG VON NACHLASSVERFAHREN

Ausstellung von Erbscheinen für:

  • Geldeinlagen, Entschädigungen
  • nicht vollständig erhaltene Rente
  • Immobilien
  • sonstiges Vermögen

TATSACHEN-BEURKUNDUNG

  • Beurkundung der Tatsache, dass der erschienene Bürger am Leben ist
  • Beurkundung der Tatsache, dass sich der erschienene Bürger an einem bestimmten Ort befindet
  • Beurkundung der Tatsache, dass die erschienene Person mit der Person auf dem Foto identisch ist
  • Beurkundung der Uhrzeit der Dokumentenvorweisung

BERATUNG DES NOTARS

In unserem Notariat wird Ihnen vom Notar sowohl Beratung erteilt, als auch praktische Hilfe in den Angelegenheiten geleistet, die die Registrierung der Übereignung des Vermögens (Registrierung von Kauf-, Schenkungs-, Rentenverträgen, Urkunden usw.) in Bezug auf die Objekte, die sich sowohl in Moskau, als auch außerhalb der Stadt befinden, betreffen. Sie können auch beim Sammeln der Dokumente für Beantragung des Erbscheins oder für die Abwicklung beliebiger Immobiliengeschäfte Hilfe erhalten.

BEWEISSICHERUNG

Der Notar führt die Beweissicherung in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen aus, d.h. auf Antrag der interessierten Personen sichert unser Notariat Beweise, die bei Eröffnung eines Verfahrens vor Gericht oder Verwaltungsbehörde erforderlich sind, wenn Gründe vorliegen, anzunehmen, dass die Beweisaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt unmöglich oder erschwert sein wird.

  • Augenscheinnahme der Internetseite
  • Eröffnung von Briefen
  • Zeugenvernehmung

BENACHRICHTIGUNG UBER SICHERUNGSUBEREIGNUNG AN BEWEGLICHEN SACHEN

Unser Notariat nimmt alle Handlungen vor, die mit der Benachrichtigung über Sicherungsübereignung an beweglichen Sachen zusammenhängen:

  • Der Notar nimmt vom Pfandgeber bzw. vom Pfandnehmer Informationen über die Sicherungsübereignung an und reicht beim Register der Benachrichtigungen über Sicherungsübereignung an beweglichen Sachen des einheitlichen Informationssystems des Notariats alle diesbezüglichen Daten ein.
  • Auf Antrag einer beliebigen Person stellt der Notar aus dem Register der Benachrichtigungen einen Auszug mit aktuellen Daten über das verpfändete Vermögen und den Pfandgeber aus.
  • Mit juristischen Personen, die eigene elektronische Signatur haben, arbeitet der Notar ausschließlich auf elektronischem Wege, und der Zahlungsverkehr erfolgt nur bargeldlos.


Das ist eine neue notarielle Handlung, und unser Notar wird Sie gerne in allen Fragen zu ihrer Anwendung konsultieren..

WECHSEL

Unser Notariat hilft Ihnen, Wechsel zu Protest gehen zu lassen. Unter dem Wechselprotest wird eine offiziell beurkundete Aufforderung der Zahlung und ihr Ausbleiben verstanden. Der Wechselprotest (mangels Zahlung, mangels Annahme, mangels Datumangabe) ist eine notarielle Handlung, deren Ziel die Interessensicherung der Subjekte von Wechselverpflichtungen ist.

  • beurkundet den Wechselprotest

ÜBERMITTLUNG VON ANTRÄGEN AN DAS STEUERAMT

Sehr geehrte Kunden und Kundinnen, unser Notariat hat auch die Möglichkeit elektronische Urkunden für staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern, Verträgen über Abtretung von GmbH-Anteilen, sowie Änderungen in den Angaben über juristische Personen und Einzelunternehmer. Um die angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu können, haben Sie den vollständigen Satz von Dokumenten, darunter den Nachweis über die Entrichtung der Staatsgebühr, vorzulegen. 

Wir richten Anträge und erhalten auf elektronischem Wege Informationen aus der Sparbank Russlands über die Nachforschungen nach Konten der Erblasser.

Terminvereinbarung unter den Telefonnummern des Notariats unserem Mitarbeiter Ihren Wunsch, die Dokumente an die Steuerinspektion auf elektronischem Wege übermitteln zu lassen, mit. Der Wert der Dienstleistung setzt sich aus dem Tarif für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag (RUB 1200-1300) und dem Tarif für die Übermittlung des Antrags an die Steuerinspektion auf elektronischem Wege (RUB 1800-2300).

Beglaubigung der Unterschrift auf der Urkunde, die beim Steueramt vorgelegt werden

Bei der Beglaubigung der Unterschrift des Gründers auf dem Formular P11001 ist erforderlich:

Die persönliche Anwesenheit des Gründers der Organisation mit gültigem Pass oder die persönliche Anwesenheit eines Vertreters des Gründers mit gültigem Pass, sowie mit der notariell beglaubigten Vollmacht zur Interessenvertretung bei der staatlichen Registrierung der Organisation. Es wird darauf hingewiesen, dass im Text der Vollmacht ausdrücklich das Recht auf die Vertretung der Interessen der Organisation im Notariat anzugeben sind, sowie dass der bevollmächtigten Person das Recht zu gewähren ist, betreffendes Formular des Dokuments (unter Angabe der vollen Bezeichnung und der Nummer des Formulars) zu unterzeichnen. Außer dem oben Angeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Der von den Gründern unterzeichnete Gesellschaftsvertrag oder Beschluss über die Gründung der Organisation.
  2. Entwurf der Satzung der Organisation

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Dokumente IN ORIGINAL vorzulegen sind.

Dauer der Ausfertigung einer Urkunde beträgt zwischen 15 und 20 Minuten.

Bei der Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers auf den Formularen P12001, P13001, P14001, P16001, P17001 ist erforderlich:

Die Anwesenheit des Antragstellers, der im Namen der Organisation persönlich handelt, mit gültigem Pass (wenn als Antragsteller ein Exekutivorgan (Direktor, Generaldirektor usw.) auftritt) oder die Anwesenheit eines Vertreters der Organisation persönlich mit gültigem Pass, sowie mit der notariell beglaubigten Vollmacht zur Vertretung der Interessen der Organisation bei der Vornahme der staatlichen Registrierung der Änderungen in die Gründungsunterlagen der Organisation. Es wird darauf hingewiesen, dass im Text der Vollmacht ausdrücklich das Recht auf die Vertretung der Interessen der Organisation im Notariat anzugeben sind und der bevollmächtigten Person das Recht zu gewähren ist, betreffende Formulare (unter Angabe der vollen Bezeichnung und der Nummer des Formulars) zu unterzeichnen. Außer dem oben Angeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Satzung der Organisation mit dem Vermerk über die Registrierung bei der Steuerinspektion.
  2. Gesellschaftsvertrag (Beschluss über die Gründung) der Organisation.
  3. Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister juristischer Personen (EGRJuL), ausgestellt nicht früher, als 5 Werktage (diese Einschränkung gilt nur für geschlossene Aktiengesellschaften (SAO) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)), in den Restfällen ist der Auszug innerhalb eines Monats gültig.
  4. Urkunde über die staatliche Registrierung der juristischen Person (OGRN).
  5. Registrierte Änderungen in den Gründungs- und Satzungsunterlagen mit den Urkunden über die Eintragung von Änderungen in dem EGRJuL, die mit der Eintragung von Änderungen in die Gründungsunterlagen der juristischen Person (GRN) verbunden sind.
  6. Urkunden über die Eintragung von Änderungen in dem EGRJuL, die mit der Eintragung von Änderungen in die Gründungsunterlagen der juristischen Person (GRN) nicht verbunden sind.
  7. Urkunde über die steuerbehördliche Anmeldung der juristischen Person (INN).
  8. Informationsbrief aus der Statistikbehörde Goskomstat über die Erfassung (statistische Codes).
  9. Beschluss (Protokoll) über die Bestellung des Generaldirektors (des Exekutivorgans).
  10. Im Falle der Änderungen im Einheitlichen Staatsregister juristischer Personen ist es erforderlich, den Beschluss (das Protokoll) über die Eintragung von Änderungen, den Veräußerungsvertrag (im Falle des Verkaufes, der Schenkung usw. des Anteiles am Stammkapital) vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Dokumente IN ORIGINAL vorzulegen sind.

Dauer der Ausfertigung einer Urkunde beträgt zwischen 40 und 60 Minuten.

HINTERLEGUNG

Unser Notariat nimmt vom Schuldner Geld und Wertpapiere zur Hinterlegung und Ablieferung an den Gläubiger entgegen. Die Entgegennahme von Geld und Wertpapieren zur Hinterlegung erfolgt vom Notar am Ort der Leistung. Der Schuldner darf diese Handlung vornehmen, wenn einer der gesetzlichen Hinterlegungsgründe besteht, und zwar:

- Fehlen des Gläubigers oder der Person, die von ihm bevollmächtigt ist, die Leistung entgegenzunehmen, am Ort der Leistung;
- Geschäftsunfähigkeit des Gläubigers und Fehlen seines gesetzlichen Vertreters;
- offensichtliches Fehlen der Bestimmtheit in der Frage, wer Gläubiger der Verbindlichkeit ist, insbesondere wegen des bestehenden Rechtsstreites deswegen zwischen dem Gläubiger und anderen Personen;
- Weigerung des Gläubigers, eine Leistung entgegenzunehmen oder ein anderer Verzug seinerseits.

  • nimmt Geld und Wertpapiere zur Hinterlegung entgegen.

VOLLSTRECKBARKEITSVERMERK

 

Lt. Art. 89 der Grundlagen der Gesetzgebung der RF über das Notariat werden vom Notar zur Zahlungssicherung oder Eigentumsherausgabe vom Schuldner Vollstreckbarkeitsvermerke auf den schuldfeststellenden Unterlagen angebracht.

Das Verzeichnis der Dokumente, auf Grund deren die Beitreibung ohne Streitverfahren erfolgt, wird durch die Regierung der RF festgelegt.

Die Möglichkeit der Eintragung von Vollstreckbarkeitsvermerken ist auch in Art. 358 Abs. 5 ZGB RF; Art. 360 Pkt. 3 ZGB RF; FS (Föderales Gesetz) „Über Pfand“; FS „Über OOO“ (GmbH-Gesetz) vorgesehen.

BEURKUNDUNG

Unser Notariat beglaubigt die Übereinstimmung von Abschriften bzw. Fotokopien der Urkunden und der Auszüge aus ihnen, die juristischen Personen oder Bürgern ausgestellt sind, mit dem Original, unter dem Vorbehalt, dass:

- diese Dokumente den gesetzgeberischen Akten der Russischen Föderation nicht widersprechen und in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsakten und Rechtsakten der Russischen Föderation erstellt sind;
- die Dokumente in der russischen Sprache abgefasst sind oder eine ordnungsgemäß ausgefertigte Übersetzung haben. Die Abschriften bzw.

Fotokopien der Rechtsakte unterlegen der notariellen Beurkundung nicht.

1. Beglaubigung der Abschriften / Fotokopien von Urkunden

• Beglaubigung der Übereinstimmung der Abschriften bzw. Fotokopien der Urkunden mit dem Original, der Kopien mit den beglaubigten Kopien der Originale und der Auszüge aus den Dokumenten mit dem Origianl
• Beglaubigung der Übereinstimmung der Abschriften bzw. Fotokopie der Gründungsunterlagen, der Kopien mit den beglaubigten Kopien der Originale, der Kopien der Änderungen in den Gründungsunterlagen mit dem Original.

2. Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift

• auf einem Dokument von Bürgern
• auf einem Dokument von Einzelunternehmern
• auf einem Dokument von einer juristischen Person
• auf Anträgen an die Steuerinspektion und auf Bankkarten
• auf Überweisungen.