Sehr geehrte Kunden und Kundinnen, unser Notariat hat auch die Möglichkeit elektronische Urkunden für staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern, Verträgen über Abtretung von GmbH-Anteilen, sowie Änderungen in den Angaben über juristische Personen und Einzelunternehmer. Um die angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu können, haben Sie den vollständigen Satz von Dokumenten, darunter den Nachweis über die Entrichtung der Staatsgebühr, vorzulegen.
Wir richten Anträge und erhalten auf elektronischem Wege Informationen aus der Sparbank Russlands über die Nachforschungen nach Konten der Erblasser.
Terminvereinbarung unter den Telefonnummern des Notariats unserem Mitarbeiter Ihren Wunsch, die Dokumente an die Steuerinspektion auf elektronischem Wege übermitteln zu lassen, mit. Der Wert der Dienstleistung setzt sich aus dem Tarif für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag (RUB 1200-1300) und dem Tarif für die Übermittlung des Antrags an die Steuerinspektion auf elektronischem Wege (RUB 1800-2300).
Beglaubigung der Unterschrift auf der Urkunde, die beim Steueramt vorgelegt werden
Bei der Beglaubigung der Unterschrift des Gründers auf dem Formular P11001 ist erforderlich:
Die persönliche Anwesenheit des Gründers der Organisation mit gültigem Pass oder die persönliche Anwesenheit eines Vertreters des Gründers mit gültigem Pass, sowie mit der notariell beglaubigten Vollmacht zur Interessenvertretung bei der staatlichen Registrierung der Organisation. Es wird darauf hingewiesen, dass im Text der Vollmacht ausdrücklich das Recht auf die Vertretung der Interessen der Organisation im Notariat anzugeben sind, sowie dass der bevollmächtigten Person das Recht zu gewähren ist, betreffendes Formular des Dokuments (unter Angabe der vollen Bezeichnung und der Nummer des Formulars) zu unterzeichnen. Außer dem oben Angeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Der von den Gründern unterzeichnete Gesellschaftsvertrag oder Beschluss über die Gründung der Organisation.
- Entwurf der Satzung der Organisation
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Dokumente IN ORIGINAL vorzulegen sind.
Dauer der Ausfertigung einer Urkunde beträgt zwischen 15 und 20 Minuten.
Bei der Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers auf den Formularen P12001, P13001, P14001, P16001, P17001 ist erforderlich:
Die Anwesenheit des Antragstellers, der im Namen der Organisation persönlich handelt, mit gültigem Pass (wenn als Antragsteller ein Exekutivorgan (Direktor, Generaldirektor usw.) auftritt) oder die Anwesenheit eines Vertreters der Organisation persönlich mit gültigem Pass, sowie mit der notariell beglaubigten Vollmacht zur Vertretung der Interessen der Organisation bei der Vornahme der staatlichen Registrierung der Änderungen in die Gründungsunterlagen der Organisation. Es wird darauf hingewiesen, dass im Text der Vollmacht ausdrücklich das Recht auf die Vertretung der Interessen der Organisation im Notariat anzugeben sind und der bevollmächtigten Person das Recht zu gewähren ist, betreffende Formulare (unter Angabe der vollen Bezeichnung und der Nummer des Formulars) zu unterzeichnen. Außer dem oben Angeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Satzung der Organisation mit dem Vermerk über die Registrierung bei der Steuerinspektion.
- Gesellschaftsvertrag (Beschluss über die Gründung) der Organisation.
- Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister juristischer Personen (EGRJuL), ausgestellt nicht früher, als 5 Werktage (diese Einschränkung gilt nur für geschlossene Aktiengesellschaften (SAO) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)), in den Restfällen ist der Auszug innerhalb eines Monats gültig.
- Urkunde über die staatliche Registrierung der juristischen Person (OGRN).
- Registrierte Änderungen in den Gründungs- und Satzungsunterlagen mit den Urkunden über die Eintragung von Änderungen in dem EGRJuL, die mit der Eintragung von Änderungen in die Gründungsunterlagen der juristischen Person (GRN) verbunden sind.
- Urkunden über die Eintragung von Änderungen in dem EGRJuL, die mit der Eintragung von Änderungen in die Gründungsunterlagen der juristischen Person (GRN) nicht verbunden sind.
- Urkunde über die steuerbehördliche Anmeldung der juristischen Person (INN).
- Informationsbrief aus der Statistikbehörde Goskomstat über die Erfassung (statistische Codes).
- Beschluss (Protokoll) über die Bestellung des Generaldirektors (des Exekutivorgans).
- Im Falle der Änderungen im Einheitlichen Staatsregister juristischer Personen ist es erforderlich, den Beschluss (das Protokoll) über die Eintragung von Änderungen, den Veräußerungsvertrag (im Falle des Verkaufes, der Schenkung usw. des Anteiles am Stammkapital) vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Dokumente IN ORIGINAL vorzulegen sind.
Dauer der Ausfertigung einer Urkunde beträgt zwischen 40 und 60 Minuten.